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   VGH Bayern, 04.06.2007 - 12 B 06.2784   

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https://dejure.org/2007,23398
VGH Bayern, 04.06.2007 - 12 B 06.2784 (https://dejure.org/2007,23398)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.06.2007 - 12 B 06.2784 (https://dejure.org/2007,23398)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juni 2007 - 12 B 06.2784 (https://dejure.org/2007,23398)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers für den Besuch der Montessori-Schule; Gewährung einer Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) für eine angemessene Schulausbildung; Entgegenstehen des Nachranggrundsatzes bei möglichem Besuch ...

  • Judicialis

    BSHG § 2 Abs. 1; ; BSHG § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; BayEUG Art. 21; ; BayEUG Art. 41 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilferecht (einschließlich Grundsicherung und Verfahren zu pauschaliertem Wohngeld): Sozialhilfe, Eingliederungshilfe zu angemessener Schulbildung, Integrationshelfer für Besuch einer privaten Grundschule, Verhältnis zwischen allgemeiner und Förderschule, keine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulbegleiter - Integrationshelfer für den Besuch einer privaten Grundschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84

    Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung -

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 12 B 06.2784
    Halbsatz 2 dieser Vorschrift, wonach die Bestimmungen über die Ermöglichung der Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht unberührt bleiben, stellt klar, dass auch der Träger der Sozialhilfe an schulische Entscheidungen der hierfür zuständigen Stellen gebunden ist (vgl. BVerwG vom 16.1.1986 NDV 1986, 291).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 9 S 2268/02

    Integration Behinderter in allgemeine Schule - Integrationshelfer

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 12 B 06.2784
    Ob der Besuch einer allgemeinen Schule dem behinderten Kind eine angemessene Schulbildung vermittelt, hat nicht der Träger der Sozialhilfe zu entscheiden, vielmehr richtet sich dies allein nach dem Schulrecht (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 14.1.2003 FEVS 54, 218).
  • BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91

    Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 12 B 06.2784
    Die mit dieser Regelung verfolgte wirtschaftliche Gleichstellung von Eltern behinderter mit denen nicht behinderter Kinder würde aber vereitelt, wenn der Sozialhilfeträger das behinderte Kind bei der Hilfe zur Schulbildung auf Unterhaltsansprüche gegen seine Eltern verweisen könnte (vgl. BVerwGE 94, 127).
  • VGH Bayern, 06.06.2005 - 12 BV 03.3176

    Sozialhilfe, Eingliederungshilfe zu angemessener Schulbildung, Integrationshelfer

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 12 B 06.2784
    Zudem weiche die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Juni 2005 (Az. 12 BV 03.3176) ab.
  • VGH Bayern, 18.03.2016 - 12 CE 16.66

    Übernahme der Kosten für eine Schulbegleitung zum Besuch einer Privatschule

    Anders als bei der Entscheidung über die notwendige und geeignete Hilfeart, hinsichtlich derer dem Jugendamt ein weiter Beurteilungsspielraum zusteht, wovon insoweit zutreffend auch das Verwaltungsgericht München im streitbefangenen Beschluss ausgeht, entscheidet nicht der Träger der Jugendhilfe, ob der Besuch einer allgemeinen Schule dem behinderten Kind eine angemessene Schulbildung vermittelt, sondern richtet sich dies allein nach dem Schulrecht (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2007 - Az. 12 B 06.2784 - unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg vom 14.1.2003, FESV 54, 2018 zur insoweit vergleichbaren Eingliederungshilfe gemäß §§ 39 Abs. 1 Satz 1, 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BSHG).

    Der Antragsteller ist nach schulrechtlichen Vorschriften nicht verpflichtet, die Förderschule zu besuchen, sondern berechtigt, seine Schulpflicht durch den Besuch einer allgemeinen Schule zu erfüllen (BayVGH v. 4.6.2007 a. a. O.).

  • VG München, 20.05.2009 - M 18 K 09.145

    Ein Anspruch auf eine Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe setzt

    Auch die Finanzierung eines Integrationshelfers (Schulbegleiters) ist eine mögliche Hilfe (ständ. Rspr., vgl. BayVGH, Urt. Vom 4.6.2007, 12 B 06.2784, Urt. Vom 6.6.2005, 12 BV 03.3176, Beschl. vom 11.6.2008, 12 ZB 07.1699; BVerwG, Urt. Vom 26.10.2007, 5 C 35/06; DIJuF-Rechtsgutachten vom 6.11.2008, Das Jugendamt 2008, S. 577).
  • SG Stade, 01.10.2007 - S 19 SO 131/07

    Sozialhilfe - mehrfach behindertes Kind - Besuch einer Förderschule - ergänzende

    Der Sozialhilfeträger ist bei der Angemessenheit der Schulbildung iSv § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII an die Zuweisungsentscheidungen der Schulverwaltung gebunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005, Az.: 5 C 20.04; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 04. Juni 2007, Az.: 12 B 06.2784).
  • VGH Bayern, 11.06.2008 - 12 ZB 07.1699

    Sozialhilfe; Eingliederungshilfe; Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung;

    Aufgrund dieser - für den Beklagten als Sozialhilfeträger bindenden (vgl. auch BayVGH vom 6.6.2005 FEVS 57, 125 und vom 4.6.2007 Az. 12 B 06.2784) - Entscheidung musste die Klägerin keine Förderschule (Art. 41 Abs. 1 Satz 1 BayEUG) besuchen, sondern war berechtigt, ihre Schulpflicht durch den Besuch einer allgemeinen Schule, hier der Privaten ..., zu erfüllen.
  • VG München, 23.02.2009 - M 18 E 09.148

    Integrationshelfer für den Besuch einer Förderschule

    Auch die Finanzierung eines Integrationshelfers (Schulbegleiters) ist eine mögliche Hilfe (ständige Rechtsprechung vgl. BayVGH, Urteil v. 4.6.2007, Az.: 12 B 06.2784, Urteil v. 6.6.2005, Az.: 12 BV 03.3176, Beschluss v. 11.6.2008, Az.: 12 ZB 07.1699; BVerwG Urteil v. 26.10.2007, Az.: 5 C 35/06; DlJuF-Rechtsgutachten vom 6.11.2008, Das Jugendamt 2008 S. 577).
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